Arztinformationen


Information zu zugelassenen Therapieallergenen - Konsentierte Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit

"Entlang der Empfehlungen der Arzneimittel Rahmenvorgabe seitens GKV-Spitzenverband und KBV sollen für die TAV (Therapieallergene-Verordnung) relevanten Allergene (Birke, Hasel, Erle, Süßgräser außer Mais, Hausstaubmilben, Bienen- und Wespengift) zugelassene Therapieallergene bei Neueinstellungen bevorzugt werden, sofern verfügbar. Beim Einsatz eines nicht zugelassenen Präparates, das der TAV unterliegt, ist das erwartete Ende der TAV (ca. 2026) zu berücksichtigen. In diesen Ausnahmefällen muss eine nachvollziehbar lückenlose Dokumentation der Entscheidung erfolgen."

Quelle: Gemeinsame Prüfeinrichtung Baden-Württemberg (FV02_20230901)

Weitere Informationen zu dem Thema "Therapieallergene" können Sie der Website des Paul-Ehrlich-Instituts entnehmen.

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Allergenspezifische Immuntherapie (AIT)- Konsentierte Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit