Arztinformationen


Information zu SGLT-2- Inhibitoren: Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Seit der Einführung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) 2011 hat der G-BA die gesetzliche Aufgabe, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eine Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V durchzuführen.

Eine Übersicht der Beschlüsse des G-BA bezüglich der drei SGLT-2 Inhibitoren Ertugliflozin (Steglatro®), Empagliflozin (Jardiance®) und Dapagliflozin (Forxiga®) steht Ihnen hier zum Download bereit.

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