Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Präparaten mit dem oben genannten Wirkstoff zu schließen. Ein Beitritt ist für alle Marktteilnehmer möglich, solange dieser Vertrag im Vergabeportal gelistet ist.
Unterzeichnete Vertragsunterlagen werden erst nach Ablauf des Patentschutzes entgegengenommen.
Frist für Vertragsumsetzung
Für eine erstmalige Meldung zum 15.12.2026 muss der Vertrag der GWQ zum 25.11.2026 vorliegen.
Für eine Umsetzung zum Folgemonat senden Sie Ihre Unterlagen bitte bis zum 10. des aktuellen Monats an bieteranfrage@gwq-serviceplus.de